Veröffentlichung der Lebensmittelkontrolle muss bundesweit Pflicht werden
05.03.2009 - Eine bundesweite Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle im Internet unter Nennung von Ross und Reiter. Dies fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), nachdem das Berliner Bezirksamt Pankow die Untersuchungsergebnisse der Gastronomiebetriebe des Bezirks im Internet öffentlicht hat und so eine verbraucherfreundliche Auslegung des Verbraucherinformationsgesetzes vorgelebt hat. Gravierende Verstöße, die auch nach einer Anhörung der Betriebe nicht zu relativieren waren, wurden unter Nennung des Betriebes öffentlich gemacht.
„Die Veröffentlichung der Ergebnisse unter Nennung der Betriebe muss zur Regel werden“, meint Vorstand Gerd Billen. Dies dürfe allerdings nicht nur auf Gastronomiebetriebe begrenzt werden, sondern müsse für alle Betriebe des Lebensmittelsektors gelten. Um dies zu gewährleisten und die Behörden vor Schadensersatzklagen zu schützen, sei das Lebensmittelrecht und das Vebraucherinformationsgesetz so anzupassen, dass aus Kann- und Soll-Bestimmungen verpflichtende Vorgaben werden. Billen: „Hier geht es nicht um einen Pranger, sondern um Transparenz und die Wahrung grundlegender Informationsrechte.“ Der Bundesverband begrüßt auch die Vergabe von Gütesiegeln wie sie in Dänemark, den U.S.A und auch in einem Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen bereits erfolgreich praktiziert werden. Hier solle die Verbraucherministerkonferenz der Bundesländer prüfen, ob der Smiley oder ein anderes Zeichen die beste Lösung ist.
Verbraucherinformationsgesetz könnte schon jetzt sehr erfolgreich sein
Im Januar war das Verbraucherinformationsgesetz bei einem Test des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der Verbraucherzentralen durchgefallen. Hohe Kosten, lange Verfahrensdauer und unkonkrete Aussagen ließen das Ziel des Gesetzes, mehr Transparenz beim täglichen Nahrungsmittelkauf oder –konsum zu schaffen, in weite Ferne rücken. Wenn jedoch wie jetzt geschehen Behörden von ihrer aktiven Informationsmöglichkeit Gebrauch machen, wird das Gesetz Transparenz und Vertrauen schaffen und einen Qualitätswettbewerb forcieren. Wer sich nicht an Recht und Gesetz hält, könnte nicht wie bisher üblich darauf spekulieren, keiner öffentlichen Sanktion zu unterliegen. Gerd Billen: „Wer mündige Verbraucher will, der muss auch die Informationen zur Verfügung stellen, damit Verbraucher bewusst entscheiden können, wo sie essen oder einkaufen gehen."